Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe und Leistungen – auch für zukünftige. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst wenn wir sie kennen, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge, Ergänzung oder Änderung binden uns nur, wenn diese schriftlich abgeschlossen oder von uns schriftlich bestätigt wurden. E-Mails erfüllen diese Voraussetzung nicht. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.

3. Wir sind berechtigt von bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn uns die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheint, oder wir wegen Betriebsstörung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Werkstoffe, Verkehrsbehinderungen oder ähnlicher Ereignisse zur Lieferung außerstande sind. Im Falle eines Rücktrittes aus den genannten Gründen ist der Kunde nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche geltend zu machen. Im Falle eines Zweifels an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden haben wir aber auch die Wahl statt eines Vertragsrücktrittes die sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung im Umfang der gesamten Auftragssumme vor der Lieferung zu verlangen.

4. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, nach Setzung einer 14-tägigen Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In jedem Fall sind wir berechtigt, bei einem von uns erklärten Rücktritt, auf Grund von Umständen die in der Sphäre des Kunden gelegen sind, entweder ohne Nachweis eines Schadens 30% der vereinbarten Auftragssumme oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

5. Unsere Preise sind Netto-Preise „ab Werk verladen“ zuzüglich USt. Zahlungen haben binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Erfolgt die Lieferung, ohne dass wir schuldhaft einen Lieferverzug zu verantworten haben, später als drei Monate nach Auftragserteilung, so sind wir zu einer entsprechenden Anhebung der vereinbarten Preise berechtigt.

6. Gegen unsere Forderungen ist Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich; ein Zurückbehaltungsrecht muss darüber hinaus auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Soweit dem Kunden im Falle einer Lieferung oder Leistung ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich des Entgeltes zustehen sollte, ist dieses jedenfalls mit der Höhe des Deckungskapitals der Verbesserungskosten beschränkt

7. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde uns bereits jetzt die Weiterveräußerungsforderung ab; wir nehmen die Abtretung an. Er verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Geschäftsbüchern anzubringen und uns über unser Verlangen alle bezughabenden Daten bekanntzugeben. Der Kunde darf die Forderungen einziehen, solange er uns gegenüber mit seinen Verpflichtungen nicht in Rückstand geraten ist. Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware erfolgt für uns und wir erwerben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Ware wertanteilig (Mit-)Eigentum an der neuen Sache und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Dies gilt entsprechend bei untrennbarer Vermischung. Wird die so geschaffene neue Sache weiterveräußert, tritt uns unser Kunde den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen ab. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werkvertrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns unser Kunde im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten Werkslohn ab. In jedem Fall verwahrt der Kunde die Gegenstände auf seine Gefahr für uns.

8. Der Versand wird von uns ausschließlich auf Kosten und Gefahr unserer Kunden durchgeführt. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, im Falle des Abnahmeverzuges unseres Kunden mit der Separierung der Ware, geht die Gefahr auf unseren Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen, selbst wenn diese von uns veranlasst wurden, oder wenn wir die Versandkosten übernommen haben. Wir verladen die Ware ausschließlich nach Weisung unseres Kunden oder des Beauftragten bzw. Frachtführers und übernehmen keine Haftung für Überbeladungen. Schäden im Zuge der Beladung sowie die Vollständigkeit der Beladung sind sofort zu rügen, bei sonstigem Verlust daraus resultierender Rechte. Die Ware wird von uns gegen Transportschäden nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Kunden versichert.

9. Wir leisten 12 Monate lang Gewähr bei 1-Schicht-, 6 Monate bei (vereinbartem oder tatsächlichem, auch nur teil- oder zeitweisem) 2-Schicht- und 3-Monate bei 3-Schicht-Betrieb. Diese Frist beginnt ab Übergabe der Ware an den Kunden, unabhängig von einer tatsächlichen Inbetriebnahme. Mängelansprüche erlöschen, wenn die Rüge nicht innerhalb von 2 Monaten nach Entdeckung erfolgt ist. § 924 ABGB über die Vermutung der Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist wegen einer Mängelbehebung erfolgt nicht. Für Kosten einer vom Kunden selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir ausschließlich dann aufzukommen, wenn wir hiezu die schriftliche Zustimmung gegeben haben.

10. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind der Höhe nach auf den Wert des von uns mangelhaft gelieferten Produktes eingeschränkt. Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels, verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware; dies gilt nicht, wenn uns krass grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Personenschäden. Die Beweislast für einen solchen Verschuldensgrad trifft den Kunden. Für Folgeschäden, auch solche die im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsfall auftreten, etwa nach bereits stattgefundener Verarbeitung, kommen wir nicht auf.

11. Obergrenze jeglicher Haftung unsererseits ist das 10fache des Wertes der schadensauslösenden Lieferung oder Leistung; dies gilt nicht im Falle von uns zurechenbaren Personenschäden oder im Fall krass grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Schadenersatzansprüche gegen uns wegen Lieferverzug, Vertragsrücktritt, mangelhafter Lieferung sowie aus welchen Gründen auch immer, insbesondere auch im Zusammenhang mit Bestimmungen der Produkthaftung verjähren - sofern nicht früher eine Verjährung eintritt - spätestens zwei Jahre nach erfolgter Lieferung. Alle Schadenersatzansprüche und allfällige Regressansprüche gegen uns sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab objektiver Möglichkeit gerichtlich geltend zu machen.

12. Verkündet uns der Kunde in einem ihn betreffenden gerichtlichen Verfahren den Streit und schließen wir uns auf dessen Seite diesem Verfahren an, hat uns der Kunde alle Kosten der zweckentsprechenden Rechtsvertretung zu ersetzen, soweit diese nicht vom Prozessgegner spätestens binnen 14 Tagen ab Beendigung des Verfahrens tatsächlich ersetzt wurden. Diese Ersatzpflicht des Kunden besteht nur insoweit nicht, als eine Kostenersatzpflicht des Prozessgegners uns gegenüber wegen eines schuldhaft rechtswidrigen Verhaltens unsererseits nicht besteht, wobei uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen müsste.

13. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem und sonstigen zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Rechtsgeschäften ergebenden Streitigkeiten, auch über deren Gültigkeit, ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in A-4600 Wels; wir können den Kunden aber auch bei dem für ihn zuständigen Gericht verklagen.

14. In Fällen höherer Gewalt, bzw. wenn sich nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse ergeben, können wir (entschädigungslos, wenn wir dies nicht verschuldet haben) vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder angemessene Anpassung verlangen.

15. Ist ein Teil dieser Bedingungen ungültig, bleibt der Rest wirksam.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Deutsch – 2014-12

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